Freitag, 5. Juli 2013

ERSTE HILFE IN IHREM UNTERNEHMEN

GESETZLICHE GRUNDLAGE
Ersthelfer in Ihrem Betrieb auszubilden und zu ­beschäftigen, ist nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes(ArbSchG) und § 26 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der ­­Arbeit(BGVA1) gesetzlich vorgeschrieben.
Sie sind verpflichtet, Betriebliche Ersthelfer alle 2 Jahre zu einer Fortbildung bzw. einem ­Auffrischungskurs zu schicken.

KOSTENFREIE AUSBILDUNG
Das Gute daran --- Ersthelferausbildung und Auffrischungskurse sind kostenfrei:
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften bundesweit ermächtigt, Ersthelfer im Betrieb gemäß BGG 948 auszubilden. Die Lehrgangs-gebühren der Aus- und Fortbildung werden direkt von den Berufsgenossenschaften bzw. den Unfallkassen übernommen – für Sie ist die Ausbildung völlig kostenfrei.


Individuelle Ausbildungstermine
Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen können Unternehmen, Einrichtungen sowie Privatpersonen unser Kursangebot zum individuellen Wunschtermin buchen.

Ausbildung vor Ort
Verfügen Sie über geeignete Räumlichkeiten führen wir die Kurse gern bei Ihnen vor Ort durch. Rufen Sie uns an und besprechen Sie Ihre Wünsche mit uns.

https://www.facebook.com/pages/Erste-Hilfe-Kurse-Erfurt/487960197947069

ERSTE HILFE FÜR DEN FÜHRERSCHEIN

INHALT

• Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 UE)
•Erste Hilfe Kurse für Führerscheinbewerber LKW (16 UE)
•Verkehrssehtest für die Klassen A, A1, B, BE, M, L und T

UNSER ANGEBOT
Kurs und Sehtest an einem Tag – Ohne Voranmeldung. 

Tageskurse finden statt:
EH-Kurs 1 (Pkw, Lkw) – jeden Freitag 15:00-21:30
jeden Samstag 9:00-15:30
EH-Kurs 2 (Lkw) – jeden Dienstag 15:00-21:30


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